Ermittlung von Immobilienwerten bei Kauf/ Verkauf von
- Grundstücken
- Eigentumswohnung
- Reihenhäuser
- Einfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- vermietete Wohnungen
- Büroimmobilien
- Ladengeschäfte
nach dem Vergleichswertverfahren bei Grundstücken, Eigentumswohnungen und ggf. Reihenhäuser anhand von Vergleichspreisen, nach den Ertragswertverfahren bei Mehrfamilienhäusern, Geschäftshäusern, vermieteten Wohnungen und Büroimmobilien auf Basis von den zu erwarteten Mieterträgen im Markt, und nach dem Sachwertverfahren bei Einfamilienhäusern, ggf. Reihenhäuser und wenn die anderen Verfahren nicht möglich sind, aber immer auf Basis der Herstellungskosten (z.B. gemäß NHK 2010).