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Johannes Kraft

Geschäftsführer

Diplom- Kaufmann

Agathenhof Immobilien

Leerstandskosten steuerlich absetzen: So geht es richtig in 2026 (BFH-Urteil 2017)

Welche Kosten bei leerstehender Wohnung 2026 absetzbar sind, wie Sie die Vermietungsabsicht wasserdicht dokumentieren – und welche Fehler das Finanzamt oft streicht.

Eine Wohnung steht leer – und trotzdem laufen Kosten weiter: Hausgeld, Zinsen, Versicherungen, kleine Reparaturen. Viele Eigentümer in München und im Umland fragen sich 2026 zu Recht, ob sich diese Leerstandskosten steuerlich absetzen lassen. Die gute Nachricht: Das kann möglich sein – wenn die Vermietungsabsicht nachvollziehbar belegt ist. Genau daran scheitert es in der Praxis oft.

Grundsätzlich können bei einer leerstehenden, zur Vermietung vorgesehenen Immobilie Werbungskosten in Betracht kommen, z. B. Schuldzinsen, Gebäudeabschreibung (AfA), Grundsteuer, Versicherungen, Erhaltungsaufwand oder umlagefähige und nicht umlagefähige Nebenkosten. Wichtig ist: Die Finanzverwaltung prüft, ob Sie ernsthaft und nachhaltig vermieten wollten. Das BFH-Urteil aus 2017 wird dabei häufig herangezogen: Leerstand allein ist nicht das Problem – fehlende, überprüfbare Vermietungsbemühungen schon.

So dokumentieren Sie Ihre Vermietungsabsicht „wasserdicht“: Bewahren Sie Inserate (inkl. Laufzeiten), Anfragen/Absagen, Maklerauftrag, Exposés, Besichtigungsprotokolle und eine realistische Mietpreisfindung (z. B. Marktvergleich) auf. Typische Fehler, die das Finanzamt streicht, sind überhöhte Mietforderungen ohne Begründung, monatelang keine Anzeigen oder eine „Reservierung“ für Eigenbedarf ohne klare Zeitplanung.

Wenn Sie unsicher sind, welche Belege in Ihrem Fall sinnvoll sind oder ob Verkauf statt Vermietung die bessere Lösung ist: Wenn Sie daran interessiert sind, schreiben oder rufen Sie uns gern an. Agathenhof Immobilien unterstützt Eigentümer in München und den Landkreisen bei klaren Entscheidungen – strukturiert, nachvollziehbar und rechtssicher in der Vermarktung.

Wenn die Wohnung leer steht, läuft die Uhr beim Finanzamt mit

Warum Leerstandskosten schnell teuer werden – und warum der steuerliche Abzug 2026 meist an der sauber belegten Vermietungsabsicht hängt (BFH als Leitlinie aus 2017).

Leerstand fühlt sich oft an wie „kurz durchatmen“ nach Auszug, Erbschaft oder Trennung. Steuerlich ist es eher ein Countdown: Monat für Monat laufen Zinsen, Hausgeld, Nebenkosten, Versicherungen und ggf. kleine Instandhaltungen weiter – ohne dass Mieteinnahmen dagegenstehen. Gerade in München und den Landkreisen kann das schnell spürbar werden, weil Finanzierung und laufende Bewirtschaftungskosten selten warten, bis die nächste Entscheidung getroffen ist.

Ob Sie Leerstandskosten steuerlich absetzen können, hängt 2026 in der Praxis weniger am Leerstand selbst, sondern an der Frage: War die Immobilie ernsthaft zur Vermietung bestimmt? Die BFH-Rechtsprechung (u. a. 2017 als häufig zitierte Leitlinie) betont, dass Werbungskosten bei Vermietung typischerweise nur dann anerkannt werden, wenn eine Einkünfteerzielungs- bzw. Vermietungsabsicht nach außen erkennbar und nachvollziehbar dokumentiert ist. Heißt konkret: Nicht „wir wollten eigentlich vermieten“, sondern belegbare Schritte wie marktgerechte Mietpreisfindung, aktive Inserate, Besichtigungen und eine fortlaufende Vermietungsstrategie.

Wer hier früh sauber sortiert, spart später Diskussionen. Wenn Sie unsicher sind, ob bei Ihnen eher Vermietung oder Verkauf sinnvoll ist: Wenn Sie daran interessiert sind, schreiben oder rufen Sie uns gern an.

Was Sie 2026 bei Leerstand oft absetzen können – und was meist rausfällt

Klarer Überblick, welche Arten von Leerstandskosten typischerweise als Werbungskosten bei Vermietung anerkannt werden können, wenn eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, und welche Kosten häufig privat veranlasst sind.

Wenn Ihre Wohnung 2026 leer steht, bedeutet das nicht automatisch „kein Steuerabzug“. Entscheidend ist, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht (also ernsthafte Vermietung) nach außen erkennbar ist. Dann können Leerstandskosten häufig weiterhin als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung in Betracht kommen – auch ohne Mieteinnahmen im Zeitraum. Typisch absetzbar sind z. B. Schuldzinsen (bei klarer Zuordnung zum Vermietungsobjekt), AfA (Abschreibung), Grundsteuer, Gebäude- und Haftpflichtversicherungen sowie laufende Objektkosten wie nicht umlagefähige Nebenkosten oder Hausverwaltungskosten. Auch Erhaltungsaufwand (z. B. Reparaturen) kann anerkannt werden, wenn er dem Erhalt/der Vermietbarkeit dient.

Die Grenzen liegen dort, wo Kosten privat veranlasst sind oder der Leerstand faktisch auf eine andere Zielrichtung hindeutet. Dazu zählen häufig Aufwendungen für eigene künftige Selbstnutzung, ein „Leerstehenlassen“ ohne Vermietungsbemühungen oder Maßnahmen, die eher Luxusmodernisierung als Vermietbarkeit betreffen. Ebenso kritisch: Wenn parallel bereits klar auf Verkauf umgeschwenkt wurde, kann der Werbungskostenabzug ab diesem Zeitpunkt entfallen. In der Praxis zählt daher die saubere Trennlinie: Vermietungsphase (Abzug möglich) versus Privat-/Verkaufsphase (Abzug oft nicht). Im Zweifel lohnt es sich, die Schritte und Zeitpunkte früh zu dokumentieren.

Diese Kostenarten prüfen: Von Zinsen bis Hausgeld – mit typischen Stolperfallen

Strukturierte Einordnung nach Kostenkategorien, damit Eigentümer die eigenen Belege schnell zuordnen können.

Wenn Sie Leerstandskosten steuerlich absetzen möchten, hilft 2026 vor allem eins: Belege sauber nach Kostenarten trennen. In der Steuererklärung landen diese Aufwendungen typischerweise als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung – vorausgesetzt, die Vermietungsabsicht ist nachvollziehbar dokumentiert. Praktisch bewährt sich eine einfache Ordnerlogik: Finanzierung, laufende Bewirtschaftung, Instandhaltung, Vermarktung.

Finanzierung: Dazu zählen meist Darlehenszinsen und ggf. Bereitstellungszinsen (nur soweit objektbezogen). Stolperfalle: Wenn parallel bereits klar Richtung Verkauf umgeschwenkt wurde oder die Immobilie zur Selbstnutzung „freigehalten“ wird, kann die Abziehbarkeit ab diesem Zeitpunkt kritisch werden.

Laufende Objektkosten: Hausgeld (inkl. Verwaltergebühren), nicht umlagefähige Nebenkosten, Grundsteuer sowie Gebäude-/Haftpflichtversicherungen sind häufig die größten Posten im Leerstand. Stolperfalle: Umlagefähige Kosten sind zwar nicht automatisch „raus“, aber die Einordnung muss zur Vermietung passen und anhand der Abrechnungen belegbar sein. Erhaltungsaufwand (Reparaturen) ist oft möglich – Luxusmodernisierung ohne Bezug zur Vermietbarkeit wird eher hinterfragt. Wenn Sie unsicher sind, welche Positionen bei Ihnen tragfähig sind: Wenn Sie daran interessiert sind, schreiben oder rufen Sie uns gern an.

মান

Finanzierung & Zinsen: Wann Darlehenszinsen trotz Leerstand möglich sind

Abgrenzung: Vermietungsobjekt vs. Selbstnutzung/Verkauf; warum Zweckbindung und Dokumentation entscheidend sind.

Gerade bei Münchner Immobilien ist die Finanzierung oft der größte Kostenblock. Die zentrale Frage für 2026 lautet daher: Können Darlehenszinsen trotz Leerstand als Werbungskosten angesetzt werden? Das kann möglich sein, wenn die Immobilie (weiterhin) erkennbar der Vermietung dient und Ihre Einkünfteerzielungsabsicht nach außen belegbar bleibt. Die BFH-Rechtsprechung (u. a. 2017 als häufig herangezogene Leitlinie) wird in der Praxis oft so verstanden: Nicht der Leerstand kippt den Abzug – sondern ein Wechsel der Zielrichtung ohne saubere Trennlinie.

Wichtig ist die Abgrenzung: Halten Sie das Objekt faktisch für Selbstnutzung frei (z. B. „wir ziehen vielleicht ein“) oder steht bereits der Verkauf im Vordergrund (Maklervertrag Verkauf, Verkaufsexposé, konkrete Verkaufsverhandlungen), wird es ab diesem Zeitpunkt deutlich schwerer, Zinsen als Werbungskosten zu begründen. Umgekehrt stärkt Sie alles, was die Zweckbindung zur Vermietung zeigt: fortlaufende Inserate, dokumentierte Mietpreisableitung, Besichtigungstermine, E-Mail-Verkehr mit Interessenten, ggf. ein Vermietungs-Maklerauftrag sowie eine kurze Notiz, warum es trotz Bemühungen nicht sofort geklappt hat (z. B. Renovierung, marktübliche Anpassung).

Praxis-Tipp: Halten Sie Zeitpunkte fest ("bis Datum Vermietung geplant – ab Datum Verkaufsentscheidung"). So wird die Argumentation gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar. Wenn Sie daran interessiert sind, schreiben oder rufen Sie uns gern an.

LOKALE EXPERTISE

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Unser Team kennt den Münchner Immobilienmarkt aus jahrelanger praktischer Erfahrung. Wir beobachten Entwicklungen, vergleichen Stadtteile und Mikrolagen und begleiten Eigentümer, Käufer und Investoren von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss. So entstehen Entscheidungen, die langfristig tragen – ob Eigenheim oder Kapitalanlage.

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